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Last updated: January 1, 2026
Zuletzt aktualisiert: 1. Januar 2026
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Die Zahlungsbedingungen sind in jeder Projektvereinbarung festgelegt. In der Regel gilt: 40 % im Voraus, 30 % bei Projekthalbzeit, 30 % bei Lieferung. Bei Zahlungsverzug kann eine monatliche Gebühr in Höhe von 1,5 % anfallen.
Beide Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit der im Rahmen des Auftrags ausgetauschten geschützten Informationen zu wahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags weiter.
Unsere Gesamthaftung ist auf den Betrag begrenzt, der in den zwölf Monaten vor Geltendmachung des Anspruchs für Dienstleistungen gezahlt wurde. Wir haften nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden.
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